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   VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896   

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VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896 (https://dejure.org/2016,23332)
VG Regensburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896 (https://dejure.org/2016,23332)
VG Regensburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - RO 8 K 15.1896 (https://dejure.org/2016,23332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Informationszugang zu Wettbewerbsunterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Entscheidend ist allerdings, dass sich die Maßnahme oder Tätigkeit ihrerseits noch auf Umweltbestandteile oder Umweltfaktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.05.2012 - OVG 12 S 12.12 - juris).

    Selbst für den Fall, dass die begehrten Informationen letztlich keinen Eingang in die Maßnahme selbst gefunden haben, wird ein Informationsanspruch bejaht, wenn die Informationen im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, so dass ihnen die Umweltrelevanz nicht von vornherein abgesprochen werden darf (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 14.5.2012 - OVG 12 S 12.12 - juris).

  • VG Gera, 22.10.2015 - 5 K 523/14

    Grenzen des Zugangs zu Umweltinformationen

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Ausgenommen sind allein umweltneutrale Maßnahmen und Tätigkeiten (vgl. VG Gera, U. v. 22.10.2015 - 5 K 523/14 Ge - juris).

    Allerdings bezieht sich der Informationsanspruch nach dem BayUIG auch auf alle Unterlagen aus dem Vorfeld einer Maßnahme (vgl. VG Gera, U. v. 22.10.2015 - 5 K 523/14 Ge - juris).

  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Bereits zur Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsrichtlinie 1990) ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) davon ausgegangen, dass der Begriffsbestimmung "Informationen über die Umwelt" eine weite Bedeutung beizulegen ist (EuGH, U. v. 17.6.1998 - C-321/96).

    Der Bezug dieser Informationen zum Umweltschutz sei dann gegeben, wenn sie hauptsächlich für die Zwecke des Umweltschutzes vorgelegt, gesammelt oder ausgearbeitet worden seien oder ihn in irgendeiner Weise betreffen (Schlussanträge C-321/96, Nr. 13).

  • BVerwG, 01.11.2007 - 7 B 37.07

    Umweltinformationen; geplante Tätigkeiten; aufgegebene Pläne;

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Dies wäre - bei einer zunächst relevanten Maßnahme - nur dann nicht mehr der Fall, wenn das Vorhaben, auf das sich die gewünschten Daten beziehen, aufgegeben worden wäre (vgl. BVerwG, B. v. 1.11.2007 - 7 B 37.07 - juris).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Bei den Missbrauchsmöglichkeiten ist zwischen einem behördenbezogenen und einem verwendungsbezogenem Missbrauch zu unterscheiden (BVerwG, U. v. 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Ein bestimmtes Informationsmittel darf dabei zugunsten eines anderen (im Wesentlichen gleich geeigneten) Informationsmittels nur dann abgelehnt werden, wenn hierfür gewichtige, von der Behörde darzulegenden Gründe, etwa ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand, bestehen (vgl. BVerwG, U. v. 25.3.1999 - 7 C 21/98 - juris).
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 22 ZB 15.551

    Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Darüber hinaus verbietet Art. 8 Abs. 2 BayUIG die Weitergabe solcher Umweltinformationen, die eine informationspflichtige Stelle auf freiwilliger Basis von privaten Dritten erlangt hat, nur unter den weiteren Voraussetzungen, dass die Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen des Dritten hätte und dass das öffentliche Interesse an der Herausgabe nicht überwiegt (BayVGH, B. v. 19.1.2016 - 22 ZB 15.551 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2012 - 7 K 1820/11

    Umweltinformationsrecht Dem Umweltinformationsanspruch steht kein Ausschlussgrund

    Auszug aus VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896
    Die Darlegungslast liegt dabei bei der Behörde (vgl. VG Frankfurt, U. v. 23.5.2012 - 7 K 1820/11.F - juris).
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